Anerkennung als PAL
Um die Ihnen anvertrauten Aufgaben als PAL umsetzen zu dürfen, benötigen Sie eine berufspädagogische Zusatzqualifikation im Umfang von mindestens 300 Stunden berufspädagogischer Fortbildung oder eine auf Antrag erteilte Bescheinigung aufgrund Ihrer Erfahrungen vom Landesverwaltungsamt (z.B. Medizinische Technolog:innen & Hebammen). Bitte senden Sie Ihr Dokument als PDF-Dokument zeitnah nach Erhalt an:
Die regelmäßige Teilnahme an den berufspädagogischen Pflichtfortbildungen ist relevant für Ihre Tätigkeit als PAL und ggf. als fachprüfende Person sowie den Erhalt Ihrer Zulage als PAL am UKMD.
Die Verpflichtung zum Nachweis der 24 Stunden Fortbildung beginnt im darauffolgenden Kalenderjahr, nachdem Sie ihr Abschlusszeugnis für die 300 Stunden PAL-Fortbildung erhalten haben.
Diejenigen, die eine Bescheinigung über die Anerkennung als PAL aufgrund Ihrer Erfahrungen erhalten haben, beginnen im laufenden Kalenderjahr mit der 24 Stunden Fortbildung. Den Umfang der zu leistenden Stunden für das 1. Jahr erfragen Sie bitte bei der Direktorin des AZG (stephanie.guenther@med.ovgu.de).
Informieren Sie bitte die Direktorin des Ausbildungszentrums, falls Sie aus persönlichen oder beruflichen Gründen die jährliche Pflichtstundenzahl nicht erreichen. Die Direktorin entscheidet über das weitere Vorgehen.
