Die pflegerische Fachweiterbildung erfolgt berufsbegleitend und wird in Anlehnung an die aktualisierten Empfehlungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) vom 03.07./04.07.2023 über einen Zeitraum von zwei bis max. fünf Jahren durchgeführt.
Die Weiterbildung gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil, nebst entsprechenden Modulprüfungen, praktischen Leistungsnachweisen sowie einer praktischen und mündlichen Abschlussprüfung.
Die praktische Weiterbildung erfolgt konzeptionell in Form von geplanten Praxiseinsätzen im jeweils stations-oder bereichsüblichen Schichtdienst, entweder im eigenen Haus oder einer Verbundklinik. Diese Einsätze werden unter fachkundiger Anleitung durch Praxisanleitende durchgeführt. Praxisaufträge, sowie Lernkontrollen sind obligat und regelmäßig zu leisten und nachzuweisen. Die Praxisanleitung muss durch pädagogisch geschulte Mitarbeitende (PAL Kurs 200/300 Stunden) mit erfolgreich abgeschlossener Fachweiterbildung im entsprechenedn Fachgebiet gewährleistet werden. Die Einsatzplanung erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Team der Fachweiterbildung.
Aufbau der Weiterbildung
Theoretischer Teil
Der Unterricht findet in Form von Blockwochen statt.
Praktischer Teil
1800 Stunden
Basismodul I (80 Stunden)
Entwicklung begründet initiieren und gestalten
operative Intensivpflege
500 Stunden
Fachmodul I (90 Stunden)
Kernaufgaben im Versorgungsprozess wahrnehmen
konservative Intensivpflege
500 Stunden
Fachmodul II (136 Stunden)
Patienten mit intensivpflichtigen Erkrankungen betreuen
Anästhesiepflege
500 Stunden
Fachmodul III (94 Stunden)
Patienten mit intensivpflichtigen Erkrankungen und Traumata versorgen
Lebenssituationen wahrnehmen und Entscheidungen begleiten)
Fachmodul V (120 Stunden)
Die pflegerische Verantwortung im anästhesiologischen Versorgungsprozess wahrnehmen
Fachmodul VI (64 Stunden)
Fördernde Konzepte umsetzen
Fachmodul VII (48 Stunden)
Spezifische Hygieneanforderungen umsetzen und Menschen mit Infektionserkrankungen versorgen
Zur Fachweiterbildung wird zugelassen,
wer die Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 oder 2 des Krankenpflegegesetzes (2019 außer Kraft getreten) oder wer die Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 des Altenpflegegesetzes (2019 außer Kraft getreten) besitzt oder
wer die Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 oder nach § 58 Abs.1 oder Abs. 2 des Pflegeberufegesetzes besitzt […] und nachweist,
nach Erteilung der Erlaubnis gem. zuvor genannter Regelungen in Vollzeit (Teilzeit entsprechend länger) mindestens sechs Monate im jeweiligen Fachgebiet, in dem nun die Fachweiterbildung erfolgen soll, tätig war.
Zugelassen werden folgende Personen folgender Pflegeberufe:
Krankenschwester und –pfleger,
Gesundheits- und Krankenpflegerin und -pfleger,
Kinderkrankenschwester und –pfleger,
Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin und -pfleger
Altenpflegerinnen, Altenpfleger
Pflegefachfrauen, Pflegefachmänner
Nach dem erfolgreichen Abschluss der pflegerischen Weiterbildung erhalten Sie ein Zeugnis, welches von der Deutschen Krankenhausgesellschaft anerkannt wurde.
Weiterhin wird somit den Qualitätsanforderungen des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Sicherung der Struktur,- Prozess- und Ergebnisqualität nach § 137, Abs. 1 Satz1 Nr. 2 SGBV, entsprochen.
Hier geht es zu den Bewerbungsmodalitäten:
Vor dem Download der Bewerbungsunterlagen beachten sie bitte die gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungendes Universitätsklinikums Magdeburg A.ö.R.
Motivationsschreiben (im Aufnahmeformular enthalten) mit aktuellem Lichtbild
Lebenslauf
Kopie der Geburts- oder Eheurkunde
Zeugnis der unter "Zulassung" genannten jeweiligen Berufsausbildung (beglaubigte Kopie)
Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung der unter "Zulassung" genannten jeweiligen Berufsausbildung (beglaubigte Kopie)
Referenz des Arbeitgebers über eine mindestens sechs monatige Berufserfahrung in einem Anästhesie- oder Intensivpflegebereich (kein Intermediate Care)
Nachweis über den Umfang der Beschäftigung (Voll- oder Teilzeit). (siehe Anmeldeformular)
Bei externen Bewerbungen erfolgt eine Kooperation mit der jeweiligen Verbundklinik. Über einen Verbundvertrag werden nach Prüfung der Ausbildungsvoraussetzungen alle rechtlichen Belange zwischen der Weiterbildungsstätte und der Verbundklinik geregelt.
Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte per Mail (PDF- Datei) an: oder per Post an folgende Anschrift:
Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R. Ausbildungszentrum für Gesundheitsfachberufe (AZG 3)- Pflegerische Fachweiterbildungen Leipziger Straße 44/ Haus 117b 39120 Magdeburg
Ansprechpartner:Innen
Leiterin der pflegerischen Weiterbildungen
Dipl.-Soz.-Päd. (FH) Susanne Diester Ausbildungszentrum für Gesundheitsfachberufe Krankenschwester für die Intensiv- und Anästhesiepflege und Praxisanleiterin Telefon: 0391-67-15482 Mobil: +4915117134311 E-Mail:
Koordinator für die pflegerischen Weiterbildungen Intensiv- und Anästhesiepflege und Intermediate-Care-Pflege
Steffen Brodowski Ausbildungszentrum für Gesundheitsfachberufe (AZG) Krankenpfleger für die Intensiv- und Anästhesiepflege und Praxisanleiter Studium der Pflegepädagogik (dz.) Telefon: 0391-67-24436 Mobil: +491703734293 E-Mail: