AUSBILDUNGSZENTRUM FÜR GESUNDHEITSFACHBERUFE

Gesetzliche Grundlagen, Prüfungen

Gesetzliche Grundlagen

Die Ausbildung erfolgt auf der Grundlage der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in der Krankenpflegehilfe des Landes Sachsen-Anhalt vom 14.Juni 2011
http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/quelle=jlink&query=KrPflHG+ST&psml=bssahprod.psml&max=true

Für Auszubildende unter 18 Jahren gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.

Haustarifvertrag für Auszubildende am Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R.
http://www.med.uni-magdeburg.de/fme/prmed/haustarifvertrag.htm

Staatliche Prüfung

1 mündlicher Teil, 4 Themenbereiche  a 10-15 Minuten
1 praktischer Teil a 2 Stunden

Letzte Änderung: 14.07.2021 - Ansprechpartner:

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