AUSBILDUNGSZENTRUM FÜR GESUNDHEITSFACHBERUFE

Bewerbungsverfahren an der MLU

Die Hochschule trägt die Gesamtverantwortung für das duale Hebammenstudium und trifft die Auswahlentscheidung, welche Studierenden überhaupt für das duale Hebammenstudium infrage kommen, da ohne eine Studienplatzzusage kein wirksamer Vertrag zustande kommen kann.

Sie können sich an der Medizinischen Fakultät der MLU Halle Wittenberg um einen Studienplatz zum Hebammenstudium bis zum 15.07. des Immatrikulationsjahres bewerben: Bewerbung / Einschreibung

Weil ihr obligatorisches Vorpraktikum zusätzlich für das Auswahlverfahren an der Universität Halle (Praktikumsausschuss, Immatrikulationsamt) bepunktet wird, muss der Nachweis bzw. dieses Formular "Vorpraktikum" (Bitte anklicken) bis spätestens 15. Juli des Immatrikulationsjahres postalisch bei Studiengangleiterin Prof.in Dr.in Sabine Striebich (sabine.striebich@uk-halle.de) eingegangen sein. 

Die Bepunktung des Vorpraktikums sowie die Vergabe der Studienplätze erfolgt nach der Ordnung zur Regelung des Auswahlverfahrens im Bachelorstudiengang „Hebammenwissenschaft“ (Auswahlordnung).

Alle Informationen finden Sie auch noch einmal auf der Homepage des Studiengang Hebammenwissenschaft:

https://studienangebot.uni-halle.de/hebammenwissenschaft-bachelor-240

Wenn Sie einen Immatrikulationsbescheid mit dem Zusatz Ausbildungsvertrag UK Magdeburg nachweisen, erhalten Sie einen Hauptvertrag für den berufspraktischen Studienteil der akademischen Hebammenausbildung.

Folgende Unterlagen müssen Sie nach der Immatrikulation bei der verantwortlichen Praxiseinrichtung Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R. einreichen:

  • Immatrikulationsbescheinigung
  • tabellarischer Lebenslauf
  • Kopie des aktuellsten Zeugnisses der allgemeinen Hochschulreife oder eines Pflegezeugnisses/-examens oder/ und eines Studienabschlusses
  • möglichst einen Nachweis des hebammenrelevanten Vorpraktikums (siehe Voraussetzungen)
  • ggf. Sprachnachweis 

Für die berufspraktische Ausbildung müssen Sie Ihre Grundimmunisierung nachweisen. Sie erhalten dazu einen Vordruck. Bezüglich des notwendigen erweiterten Führungszeugnisses wird die verantwortliche Praxiseinrichtung direkt auf Sie zukommen, nachdem Sie eine Zulassung für den Studiengang nachgewiesen haben. Das ärztliche Attest zur gesundheitlichen Eignung (max. 6 Monate alt) müssen Sie bei der Bewerbung an der Universität einreichen.

Achtung! Für Zweitstudienbewerber:innen stehen in zulassungsbeschränkten Studiengängen 3% der Studienplätze (mindestens aber ein Studienplatz) zur Verfügung. Im Ranking ist neben der Abschlussnote des Studiums und der Dauer des Vorpraktikums die Begründung für das Zweitstudium ausschlaggebend. Bitte erkundigen Sie sich auch zu den möglicherweise höheren Semestergebühren. Es gibt dazu auch eine Internetseite beim Immatrikulationsamt, die Informationen zu diesem Thema beinhaltet:

https://immaamt.verwaltung.uni-halle.de/bewerbung/zweitstudium/

Letzte Änderung: 04.09.2025 - Ansprechpartner:

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