Pflegerische Weiterbildung für die
Die Weiterbildung IMC wird momentan nicht an der UMMD angeboten.
Allgemeine Informationen zum IMC Kurs:
Durchführung der Weiterbildung
Die Weiterbildung erfolgt berufsbegleitend und wird in Anlehnung an die aktualisierten DKG-Empfehlungen vom 03.07./04.07.2023 über einen Zeitraum von mindestens einem bis max. vier Jahren durchgeführt.
Die Weiterbildung gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil, nebst entsprechenden Modulprüfungen, zwei praktischen Leistungsnachweisen sowie einer praktischen und mündlichen Abschlussprüfung.
Die praktische Weiterbildung erfolgt konzeptionell in Form von geplanten Praxiseinsätzen im jeweils stations-oder bereichsüblichen Schichtdienst, entweder im eigenen Haus oder der Verbundklinik. Diese Einsätze werden unter fachkundiger Anleitung durch Praxisanleitende mit einer Fachweiterbildung im Fachgebiet durchgeführt. Praxisaufträge, sowie Lernkontrollen sind obligat und regelmäßig zu leisten und nachzuweisen.
Aufbau der Weiterbildung
Theoretischer Teil Der Unterricht findet in Form von Blockwochen statt. |
Praktischer Teil
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Basismodul Berufliche Grundlagen anwenden, Entwicklung initiieren und gestalten (80 Stunden) |
operative Intermediat Care Einheit* mindestens 300 Stunden |
Fachmodul I Kernaufgaben in der Intermediate Care Pflege wahrnehmen (116 Stunden) |
konservative Intermediat Care Einheit* mindestens 300 Stunden |
Fachmodul II Spezielle Pflege- und Behandlungsmaßnahmenvon Patienten auf der IMC Station kompetent unterstützen, durchführen und evaluieren (90 Stunden) |
oder interdisziplinäre Intermediate Care Einheit* mindestens 600 Stunden |
Fachmodul III (74 Stunden) Besondere Pflegesituation in der Intermediate Care Pflege bewältigen
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und operative / konservative / interdisziplinäre Intensivstation 200 Stunden |
Mindestens 100 Stunden sind auf den genannten Einsatzbereichen oder weitere Funktionsbereiche zu verteilen |
Voraussetzungen
(1) Zur Fachweiterbildung wird zugelassen,
a. wer die Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 oder 2 des Krankenpflegegesetzes (2019 außer Kraft getreten) oder wer die Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 des Altenpflegegesetzes (2019 außer Kraft getreten) besitzt oder
b. wer die Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 oder nach § 58 Abs.1 oder Abs. 2 des Pflegeberufegesetzes besitzt […] und nachweist,
c. nach Erteilung der Erlaubnis gem. zuvor genannter Regelungen in Vollzeit (Teilzeit entsprechend länger) mindestens sechs Monate im Fachgebiet der Intermediate Care Pflege oder Intensivpflege, tätig war.
Zugelassen werden folgende Personen folgender Pflegeberufe:
- Krankenschwester und –pfleger,
- Gesundheits- und Krankenpflegerin und -pfleger,
- Kinderkrankenschwester und –pfleger,
- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin und -pfleger
- Altenpflegerinnen, Altenpfleger
- Pflegefachfrauen, Pflegefachmänner
Abschluss
Nach dem erfolgreichen Abschluss der pflegerischen Weiterbildung erhalten Sie ein Zeugnis, welches von der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V. anerkannt wurde.
Weiterhin wird somit den Qualitätsanforderungen des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Sicherung der Struktur,- Prozess- und Ergebnisqualität nach § 137, Abs. 1 Satz1 Nr. 2 SGBV, entsprochen.
Hier geht es zur Bewerbung:
Vor dem Download der Bewerbungsunterlagen beachten sie bitte die gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Universitätsklinikums Magdeburg A.ö.R.
Dem ausgefüllten und unterschriebenen
Aufnahmeformular für die pflegerische Weiterbildung Intermediate-Care- Pflege (DKG), sowie dem
Formular für die Kostenübernahme (nur für externe BewerberInnen) sind beizufügen:
1. Motivationsschreiben (im Aufnahmeformular enthalten) mit aktuktuellem Lichtbild
2. Lebenslauf
3. Kopie der Geburts- oder Eheurkunde
4. Zeugnis der unter "Zulassung" genannten jeweiligen Berufsausbildung (beglaubigte Kopie)
5. Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung der unter "Zulassung" genannten jeweiligen Berufsausbildung (beglaubigte Kopie)
6. Nachweis über eine mindestens sechsmonatige Berufserfahrung vor Weiterbildungsbeginn im Fachgebiet der Intermediate care Pflege oder Intensivpflege oder
Pädiatrische Intensivpflege. Weiterhin der Nachweis über den Umfang der Beschäftigung (Voll-oder Teilzeit).
- Die unter Punkt 6. genannten Angaben sind im Aufnahmeformular enthalten und müssen dort bestätigt werden.
Bei externen Bewerbungen erfolgt eine Kooperation mit der jeweiligen Verbundklinik. Über einen Verbundvertrag werden nach Prüfung der Ausbildungsvoraussetzungen alle rechtlichen Belange zwischen der Weiterbildungsstätte und der Verbundklinik geregelt.
Interessierte Bewerbende können sich sehr gerne melden unter:
oder per Post an folgende Anschrift:
Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R.
Ausbildungszentrum für Gesundheitsfachberufe (AZG 3)- Pflegerische Fachweiterbildungen
Leipziger Straße 44/ Haus 117b
39120 Magdeburg
Ansprechpartner:Innen
Leiterin der pflegerischen Weiterbildungen
Dipl.-Soz.-Päd. (FH) Susanne Diester
Ausbildungszentrum für Gesundheitsfachberufe
Krankenschwester für die Intensiv- und Anästhesiepflege und Praxisanleiterin
Telefon: 0391-67-15482
Mobil: +4915117134311
E-Mail:
Koordinator für die pflegerischen Weiterbildungen Intensiv- und Anästhesiepflege und Intermediate-Care-Pflege
Steffen Brodowski
Ausbildungszentrum für Gesundheitsfachberufe (AZG)
Krankenpfleger für die Intensiv- und Anästhesiepflege und Praxisanleiter
Studium der Pflegepädagogik (dz.)
Telefon: 0391-67-24436
Mobil: +491703734293
E-Mail: